Erfahrungsstufe nach § 16 TV-L
KI-Assistenz für die Erfahrungsstufenfestsetzung nach § 16 Abs. 2 TV-L bei Neueinstellung. Das Werkzeug prüft einen Fall entlang der festen tarifrechtlichen Entscheidungslogik und macht einen begründeten Stufenvorschlag mit Normbezug. Es entscheidet nichts, die Personalsachbearbeitung prüft und gibt frei.
Nur fiktive Fälle eingeben — keine echten Personaldaten. Für die KI-Auswertung (Einschlägigkeitsprüfung und Aktenvermerk) werden Ihre Eingaben an einen Cloud-Dienst übertragen. Geben Sie deshalb ausschließlich erfundene Angaben ein. Wer offline bleiben will, entfernt unten den KI-Endpunkt; die Berechnung läuft dann vollständig im Browser.
- Nur fiktive Fälle eingeben. Keine echten Personaldaten.
- Rechtsstand 2026-07-03. Berliner Auslegung (§ 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L, SenFin-Rundschreiben IV Nr. 11/2015).
- Prototyp-Grenzen: nur Neueinstellung bei einem anderen Arbeitgeber im Inland. Selber Arbeitgeber, Stufenübernahme, förderliche Zeiten, EU-Ausland und Wiedereinstellungshistorie sind nicht abgedeckt. Solche Fälle werden erkannt und mit dem Hinweis „manuell prüfen" ausgegeben, nicht still falsch gerechnet.
KI-Endpunkt (optional) nicht konfiguriert · manueller Modus
Ohne Endpunkt läuft die deterministische Rechen-Engine vollständig offline. Die Einschlägigkeit jedes Abschnitts wird dann je Abschnitt manuell erhoben (ja/nein/unklar), und statt eines KI-Aktenvermerks entsteht eine strukturierte Stichpunktliste. Mit Endpunkt übernimmt das Sprachmodell ausschließlich zwei Aufgaben: die Einschlägigkeits-Beurteilung je Abschnitt und den Aktenvermerk-Entwurf. Datumsmathematik und Schwellen rechnet immer die Engine.
Der Endpunkt wird nur bei „Einschlägigkeit per KI prüfen" und „Aktenvermerk erzeugen" angesprochen, nie für die Berechnung.